Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für
telefonische Unternehmensberatungen
- Geltungsbereich
- Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Dr. Peter Hasbach, nachfolgend „Berater“ genannt, mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ genannt im Rahmen einer telefonischen Unternehmensberatung. Anders lautende Bedingungen – soweit sie nicht ausdrücklich festgelegt sind – gelten nicht.
- Telefonische Unternehmensberatung wird ausschließlich gewerblichen Auftraggebern oder Existenzgründern angeboten. Sie richtet sich ausdrücklich nicht an Endverbraucher. Sie beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen.
- Der Berater erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet der betriebswirtschaftliche Beratung, insbesondere in den Bereichen der Unternehmens- und Mitarbeiterführung
– der Aufbau- und der Ablauforganisation
– des strategischen Managements
– des Innovationsmanagements
– der Geschäftsprozessoptimierung
– des Controlling
– der Unternehmensgründung. - Die AGB gilt für telefonische Unternehmensberatungen, die der Auftraggeber durch
a) einen Anruf der Telefonnummer 0900-12-12-12-2
b) Kauf eines Tickets für telefonische Unternehmensberatung erfährt.
- Vertragsabschluss
Ein Vertrag kann über 2 Wege zustande kommen:
a) Anruf unter 0900-12-12-12-2:
Der Abschluss eines Vertrages über eine telefonische Unternehmensberatung erfolgt durch einen Telefonanruf der 0900-12-12-12-2 durch den Auftraggeber von einem Festnetzanschluss. Der Vertrag endet mit dem geführten Gespräch.b) Kauf eines Tickets:
Der Abschluss eines Vertrages über eine telefonische Unternehmensberatung erfolgt durch die Zahlung der vereinbarten Vorauskasse. Der Vertrag endet mit dem geführten Gespräch.Eine Kontaktaufnahme des Auftraggebers über die Website des Beraters per Email stellt noch keine Auftragsvergabe dar.
- Leistungsumfang und Berichtspflicht
- Die zu erbringenden Dienstleistungen erstrecken sich ausschließlich auf mündliche Beratung im direkten Gespräch per Telefon. Die Inhalte legt der Auftraggeber unter Berücksichtigung von Kap. 1.3 fest. Schriftliche Unterlagen, die der Auftraggeber dem Berater vor dem Telefonat zuschickt, sind nicht Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Beratungsvertrages.
- Die Leistungen des Beraters sind vollständig erbracht, wenn …a) bei Anruf unter 0900-12-12-12-2
… der Auftraggeber oder der Berater das unter 0900-12-12-12-2 begonnene Telefongespräch beendet hatb) bei Kauf eines Tickets
… das mit dem Kauf des Tickets vertraglich vereinbarte Zeitkontingent des Telefongesprächs verbraucht ist.Unerheblich ist, ob oder wann der Auftraggeber jedwede Empfehlungen des Beraters umsetzt.
- Ereignisse höherer Gewalt, die die Dienstleistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen berechtigen den Berater, seine Dienstleistung um die Dauer eines solchen Ereignisses und einer angemessenen Zusatzzeit hinauszuschieben. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
- Vergütung
- Es gelten folgende Vergütungen:a) bei Anruf unter 0900-12-12-12-2
Die Vergütung berechnet sich aus der zu Beginn des Gesprächs mitgeteilten Minutentarif und der Dauer des Telefongesprächs (10 sec-Takt). Wartezeiten beim Anruf werden nicht berechnet.b) bei Kauf eines Tickets
Gesprächsdauer (max.) Ticketpreis (netto) 15 min. 40,00 € 30 min. 75,00 € 45 min. 105,00 € 60 min. 130,00 € - Wenn der Auftraggeber ein durch den Kauf eines Tickets begonnenes telefonisches Beratungsgespräch vor Verbrauch des vertraglich vereinbarten Zeitkontingents abbricht, entsteht dem Auftraggeber kein Anspruch auf ein weiteres telefonisches Beratungsgespräch.
- Wenn der Auftraggeber ein durch den Kauf eines Tickets begonnenes telefonisches Beratungsgespräch vor dem vollen Verbrauch des vertraglich vereinbarten Zeitkontingents abbricht, entsteht dem Auftraggeber kein Anspruch auf ein weiteres telefonisches Beratungsgespräch.
- Wenn der Auftraggeber ein durch den Kauf eines Tickets erworbenes Zeitkontingent für ein telefonisches Beratungsgespräch nicht innerhalb eines (1) Monats nach dem Kauf des Tickets führt, erlischt der Anspruch auf das telefonische Beratungsgespräch.
- Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
- Es gelten folgende Vergütungen:a) bei Anruf unter 0900-12-12-12-2
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Berater im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen.
- Der Auftraggeber sorgt für richtige und vollständige Aussagen nach eigenem Ermessen.
- Haftung des Beraters
- Bei Kauf eines Beratungstickets akzeptiert der Auftraggeber, dass der Berater keine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der besprochenen Maßnahmen übernimmt.
- Der Berater haftet nur für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
- Insbesondere haftet der Berater nicht für Schlussfolgerungen, die der Auftraggeber auf Basis der Aussagen des Beraters formuliert.
- Die Haftung für vertragsuntypische Schäden ist ausgeschlossen.
- Jedwede vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Berater verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung.
- Geheimhaltung
Der Berater verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die er aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Unternehmensdaten, Bilanzen, Pläne, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln.
Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten Unterlagen oder Schriftverkehr an Dritte weiterzuleiten. Es sei denn es ist im Rahmen der Vertragserfüllung notwendig, vertraglich vereinbart oder die Zustimmung des Vertragspartners wurde vorab eingeholt. - Datenschutz
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Regelungen der Datenschutzerklärung auf dieser Webseite. Der Auftraggeber bestätigt mit Erteilung eines Auftrags an den Berater dessen Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben und mit den Regelungen einverstanden zu sein.
- Schutz des geistigen Eigentums
- Die vom Berater im Rahmen einer telefonischen Unternehmensberatung angefertigten Notizen, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die mit dem Auftraggeber vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Dokumente, insbesondere ihre Publikation bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Auftraggebers.
- Nach Beendigung der telefonischen Unternehmensberatung hat der Berater alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung dem Berater übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale behalten hat.
- Die Pflicht des Beraters zur Aufbewahrung von Unterlagen des Auftraggebers erlischt 6 Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
- Vertragsdauer
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, endet der Vertrag …
a) bei Anruf unter 0900-12-12-12-2:
… mit dem Ende des Telefongesprächsb) bei Kauf eines Tickets:
… mit dem Ende des Telefongesprächs, insbesondere mit dem Verbrauch des gekauften Kontingents der telefonischen Unternehmensberatung. - Schlussbestimmungen
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
- Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
- Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Schriftstücke können per Email versendet werden, als Eingangsdatum gilt das Datum der Eingangsbestätigung.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Dürkheim.
Weisenheim am Sand, den 6.9.2019
gez. Dr. Peter Hasbach